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BSG, 09.09.2008 - B 13 R 283/08 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken - S 9 RA 264/03
- LSG Saarland - L 1 R 82/06
- BSG, 09.09.2008 - B 13 R 283/08 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 09.09.2008 - B 13 R 283/08 B
5 Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), müssen für die Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) die den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargelegt werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).